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Die belgische Datenschutzaufsichtsbehörde hat klargestellt, dass Verantwortliche verpflichtet sind, ihren Datenschutzbeauftragten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Fehlende Unterstützung kann zu Datenschutzverstößen führen, die nicht auf den Datenschutzbeauftragten abgewälzt werden dürfen.