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Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat in ihrer jüngsten Entschließung vom 20. September 2024 zur Nutzung biometrischer Systeme eine detaillierte Stellungnahme veröffentlicht. Diese Entschließung greift die politische Debatte um den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung auf, insbesondere im Kontext der automatisierten Stimm- und Gesichtserkennung. Ziel dieses Gesetzes ist es, nach den tragischen Ereignissen von Solingen, den Sicherheitsbehörden umfangreichere Überwachungsbefugnisse zu erteilen. Somit stellt sich die Frage, inwiefern der Einsatz solcher Systeme unter datenschutzrechtlichen Aspekten vertretbar und notwendig ist.

Abschnitt 2: Die gesetzliche Grundlage und die DSK-Bewertung

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass das Bundeskriminalamt Gesichts- und Stimmdaten aus öffentlich zugänglichen Internetquellen automatisiert abgleichen kann, sofern dies zur Abwehr konkreter Bedrohungen erforderlich ist. Die DSK äußert jedoch erhebliche Bedenken bezüglich der Unschärfe dieser Befugnisse. Bereits jetzt nutzen verschiedene Polizeidirektionen solche Systeme, wie ein Vorfall in Sachsen im Frühjahr 2024 zeigte. Hierbei wird die Rechtsgrundlage der §§ 100h, 163f Strafprozessordnung (StPO) herangezogen, wobei die DSK diese Praxis als rechtswidrig einstuft.

Abschnitt 3: Grundrechtliche Bedenken und technologische Herausforderungen

Ein Kernpunkt der Entschließung ist der erhebliche Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen durch den Einsatz biometrischer Systeme. Die Intensität dieses Eingriffs variiert je nach Art der gesammelten Daten, der genutzten Technologie und dem Grad der Automatisierung. Besonders problematisch wird es, wenn anlasslos viele Personen im öffentlichen Raum erfasst werden. Zusätzlich weist die DSK auf die Fehleranfälligkeit solcher Systeme hin und bringt die Regelungen der KI-Verordnung ins Spiel, um den Einsatz im Bereich der Strafverfolgung stärker zu reglementieren.

Abschnitt 4: Empfehlungen und Abschluss

Die DSK empfiehlt, den Einsatz biometrischer Systeme nur auf Grundlage spezifischer und verhältnismäßiger Regelungen zuzulassen, die ausreichende Schutzmechanismen und Eingriffsschwellen beinhalten. Diese Regelungen müssen im Einklang mit den Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) stehen, um die Rechte der Betroffenen umfassend zu schützen. Ob der Gesetzentwurf der Bundesregierung diesen Anforderungen gerecht wird, bleibt abzuwarten. Es besteht jedoch Einigkeit darüber, dass die Diskussion um den Einsatz biometrischer Systeme, insbesondere angesichts der Polarisierung in der Bevölkerung, weiterhin intensiv geführt werden muss.

Abschnitt 5: Schlussfolgerungen

Die Nutzung biometrischer Systeme bleibt ein kritisches und politisch brisantes Thema. Während Sicherheitsbehörden den Nutzen für die Terrorismusbekämpfung betonen, stehen erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken im Raum. Die DSK fordert daher klare und verhältnismäßige gesetzliche Regelungen, um den Balanceakt zwischen Sicherheit und Privatsphäre zu meistern. Bleibt abzuwarten, ob die politischen Entscheidungsträger diese Mahnungen in ihren Beratungen berücksichtigen werden.