Skip to main content

In der heutigen digitalen Welt, in der Bilder leicht geteilt und verbreitet werden können, gewinnt das Recht am eigenen Bild zunehmend an Bedeutung. Dieses Recht stellt sicher, dass jeder Mensch selbst entscheiden kann, ob und wie sein Bildnis öffentlich genutzt wird. Gerade für Unternehmen ist es wichtig, die geltenden Bestimmungen zu kennen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Ursprung und gesetzliche Verankerung

Das Recht am eigenen Bild ist ein wesentlicher Bestandteil des Persönlichkeitsrechts. Es hat seinen rechtlichen Niederschlag im § 22 des Kunsturhebergesetzes (KUG) gefunden. Diese Regelung besagt, dass Bildnisse nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen. Eine Ausnahme besteht für Bildnisse von verstorbenen Personen, bei denen bis zu zehn Jahre nach dem Tod die Einwilligung der Angehörigen erforderlich ist.

Ausnahmen und Besonderheiten

Es gibt spezifische Ausnahmen, die es erlauben, Bilder auch ohne Einwilligung des Abgebildeten zu veröffentlichen. Zu den wichtigsten Ausnahmen gehört die Abbildung von Personen des Zeitgeschehens, wie politischen Persönlichkeiten oder Prominenten. Auch bei Veranstaltungen wie Demonstrationen oder öffentlichen Versammlungen kann eine Veröffentlichung ohne explizite Zustimmung möglich sein, solange der Fokus auf der Veranstaltung insgesamt und nicht auf Einzelpersonen liegt.

Eine weitere Ausnahme bildet die sogenannt Panoramafreiheit, die es erlaubt, öffentliche Plätze zu fotografieren, selbst wenn dabei zufällig einzelne Personen im Bild erkennbar sind. Diese Menschen sollten jedoch nicht das zentrale Motiv des Bildes darstellen.

Verbindung zum Datenschutzrecht

Fotos, die Personen abbilden, fallen unter die personenbezogenen Daten und damit auch unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Verarbeitung solcher Bilder rechtmäßig erfolgt und die Rechte der abgebildeten Personen gewahrt bleiben. Insbesondere für öffentliche und werbliche Zwecke erfordert dies eine sorgfältige Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen.

Konsequenzen bei Missachtung

Verstöße gegen das Recht am eigenen Bild können sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Folgen haben. § 201a StGB sieht beispielsweise Geldstrafen oder Freiheitsstrafen vor, wenn unbefugt Bilder hergestellt werden, die den höchstpersönlichen Lebensbereich betreffen. Darüber hinaus können zivilrechtliche Ansprüche wie Unterlassung, Schadenersatz oder die Herausgabe der Aufnahmen geltend gemacht werden.

Fazit

Für Unternehmen, die mit Bildmaterial arbeiten, ist es essenziell, die rechtlichen Vorgaben zum Recht am eigenen Bild zu kennen und zu beachten. Risiken können durch die Einholung von Einwilligungen minimiert werden, und es sollte stets eine Abwägung zwischen dem Interesse an der Veröffentlichung und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte erfolgen. So lassen sich rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden und das Vertrauen von Kunden und Partnern stärken.