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Abschnitt 1: Klarheit im Datenschutz – Die neue Orientierung für KI-Projekte

Der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) schreitet in mittelständischen Unternehmen zügig voran und eröffnet innovative Möglichkeiten – bringt jedoch auch neue Herausforderungen im Bereich Datenschutz mit sich. Vor diesem Hintergrund hat die Datenschutzkonferenz (DSK) eine aktuelle Orientierungshilfe veröffentlicht, die Unternehmen konkrete Empfehlungen bietet, um KI-Systeme rechtskonform und datenschutzfreundlich zu gestalten. Diese Orientierungshilfe unterstützt Verantwortliche dabei, die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gezielt auf sämtliche Lebensphasen von KI-Anwendungen anzuwenden: von der Konzeption über die Entwicklung und Einführung bis hin zum laufenden Betrieb.

Abschnitt 2: Datenschutz als Prozess – Von der Planung bis zum Betrieb

Die Orientierungshilfe unterteilt KI-Projekte in vier zentrale Phasen, wobei für jede Phase maßgeschneiderte Maßnahmen empfohlen werden. Bereits in der Designphase stehen Fragen zur Zielsetzung und zu den notwendigen Daten im Fokus. Unternehmen sollten hier nicht nur Umfang und Herkunft der Daten festhalten, sondern auch frühzeitig klären, auf welcher rechtlichen Grundlage diese verarbeitet werden dürfen. In der Entwicklungsphase gilt das Prinzip der Datenminimierung: Es dürfen nur so viele personenbezogene Daten genutzt werden, wie tatsächlich erforderlich sind. Während der Einführung der KI-Lösung sorgen datenschutzfreundliche Standardeinstellungen und klare Konfigurationen für ein Höchstmaß an Privatsphäre. Im laufenden Betrieb ist eine kontinuierliche Kontrolle unerlässlich, um die Einhaltung der Datenschutzanforderungen dauerhaft zu gewährleisten und auf neue gesetzliche Vorgaben flexibel reagieren zu können.

Abschnitt 3: Sieben Gewährleistungsziele für datenschutzkonforme KI

Das Standard-Datenschutzmodell (SDM) dient als bewährtes Werkzeug, um die abstrakten Anforderungen der DSGVO in konkrete Handlungsschritte zu übersetzen. Dabei stehen sieben zentrale Datenschutz-Ziele im Fokus: Datenminimierung, Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität, Intervenierbarkeit, Transparenz und Nichtverkettung. Für die Praxis bedeutet dies, dass etwa die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen (Transparenz), die Möglichkeit zur Korrektur oder Löschung personenbezogener Daten (Intervenierbarkeit) und der Schutz vor unbefugtem Zugriff (Vertraulichkeit) von Beginn an in jedem KI-Projekt verankert werden müssen. Unternehmen sind angehalten, sämtliche Verarbeitungsprozesse zu dokumentieren und technische wie organisatorische Maßnahmen umzusetzen, die Manipulation, Datenverlust oder unrechtmäßige Nutzung verhindern.

Abschnitt 4: Praxistipps und Ausblick für mittelständische Unternehmen

Gerade für mittelständische Unternehmen ist es entscheidend, KI-Systeme nicht nur innovativ, sondern zugleich verantwortungsvoll zu gestalten. Dazu gehört, frühzeitig die Verantwortlichkeiten im Datenschutz zu klären, Schulungen für Mitarbeitende bereitzustellen und geeignete technische Lösungen für eine sichere Verarbeitung personenbezogener Daten zu etablieren. Die aktuellen Leitlinien der DSK zeigen: Datenschutz sollte von Anfang an als integraler Bestandteil jedes KI-Projekts verstanden werden. Unternehmen, die dieser Anforderung proaktiv begegnen, stärken nicht nur ihre Rechtskonformität, sondern schaffen auch das notwendige Vertrauen bei Kundinnen, Kunden und Mitarbeitenden.