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Der Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten stellt im deutschen Gesundheitssystem eine bedeutende datenschutzrechtliche Herausforderung dar – eine Tatsache, die besonders zum Tragen kommt, wenn ein Krankenhaus seine Türen schließen muss. Gesundheitsdaten umfassen eine Bandbreite an Informationen, die Rückschlüsse auf die physische und psychische Gesundheit einer Person zulassen, samt Diagnosen, Untersuchungsergebnissen und Therapieverläufen. Der besondere Schutz dieser Daten ist dabei nicht nur während des aktiven Krankenhausbetriebs, sondern auch und gerade nach einer Schließung von höchster Priorität.

Die gesetzlichen Grundlagen sind klar definiert: Nach Abschluss der Behandlung müssen Patientendaten gemäß den Bestimmungen des § 630f Abs. 3 BGB in Verbindung mit berufsrechtlichen Normen, wie etwa § 10 Abs. 3 MBO-Ä, mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Diese Aufbewahrungsfrist bleibt auch bestehen, wenn ein Krankenhaus aufgrund von Insolvenz schließen muss (§ 36 InsO).

Die wachsende Zahl an Krankenhausschließungen in Deutschland stellt daher die involvierten Parteien vor die Herausforderung, geeignete Konzepte für eine sachgerechte Datenarchivierung und -sicherung zu entwickeln. Problematisch wird es, wenn es an entsprechenden Notfallplänen fehlt. Diese Lücke kann gravierende Folgen haben, wie beispielsweise den unautorisierten Zugang Dritter zu sensiblen Daten oder den Verlust der Möglichkeit für Patienten, ihre Daten zu bestimmten Zwecken einzusehen oder weiterführende Behandlungen transparent zu bekommen.

Trotz einiger bestehender Regelungen, wie sie etwa in den Landeskrankenhausgesetzen von Nordrhein-Westfalen und Hessen zu finden sind, bleibt das Thema bundesweit uneinheitlich behandelt. Die Sicherheitskonzepte dieser Regelungen stellen sicher, dass Patientenakten auch nach einer Krankenhausschließung weiterhin umfassend geschützt werden und ihre Vernichtung strikt nach datenschutzrechtlichen Forderungen erfolgt.

Vorschläge für die Zukunft betreffen unter anderem die Schaffung flächendeckender, gesetzlicher Vorgaben für solche Sicherungskonzepte. Es gilt, auf allen Ebenen Regelungen zu finden, die nicht nur die sichere Aufbewahrung definieren, sondern auch klare Verantwortlichkeiten schaffen und diesbezügliche Finanzierungen sichern.

Für den Moment liegt es jedoch weitgehend in der Verantwortung der Krankenhausträger, Vorausplanungen und Notfallstrategien zu entwickeln. Von der frühzeitigen Einbindung von Datenschutzbeauftragten bis hin zu internen Schulungen zum bewussten Umgang mit Patientendaten – vielfältige Präventionsmaßnahmen sind denkbar und erforderlich.

Die Wichtigkeit einer durchdachten Handhabung der Patientendaten auch nach einer Krankenhausschließung wird durch die essenzielle Bedeutung der Patientenakten umso deutlicher: Sie sind oft unerlässlich für die Fortführung medizinischer Behandlungen oder für juristische Zwecke. Angesichts dieser signifikanten Relevanz sollten Lösungsansätze sowohl von kurzer als auch von langfristiger Natur sein, um sowohl kurzfristige Schließungen als auch zukünftige Entwicklungen im Gesundheitswesen zu bewältigen und den Schutz sensibler Patientendaten aufrechtzuerhalten.

Das zeitgemäße Krankenhausmanagement fordert daher nicht nur den Blick auf die gegenwärtige Patientenversorgung, sondern auch ein Bewusstsein für den Umgang mit Patientenakten im Kontext von Krankenhausschließungen. Transparente Prozesse und die klare Kommunikation gegenüber Patienten und Mitarbeitern sind entscheidend, ebenso wie die Kooperation mit Behörden und Datenschutzspezialisten. Nur so lässt sich langfristig ein umfassender Datenschutz gewährleisten, der das Vertrauen in unser Gesundheitssystem stärkt und die Rechte jedes Einzelnen achtet.