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Seit kurzem gelten erste Bestimmungen der neuen KI-Verordnung in Deutschland, wodurch Fragen zur Marktüberwachung aufkommen. Die Verantwortung, diese Überwachung sicherzustellen, soll bei der Bundesnetzagentur liegen, entscheidende Schritte zur Einrichtung sind jedoch noch nicht erfolgt. Der Zeitrahmen drängt, denn bis August 2025 müssen alle EU-Mitgliedstaaten ihre Überwachungsbehörden benannt haben. Trotz der verbleibenden Zeit gibt es Kritik an den vorbereitenden Planungen.

Herausforderungen bei der Umsetzung

Ein entscheidendes Problem ist das fehlende Durchführungsgesetz, welches als Grundlage für die nationale Umsetzung dienen soll. Aktuell liegt nur ein Entwurf vor, dessen Umsetzung in dieser Legislaturperiode fraglich scheint. Der Entwurf sieht die Bundesnetzagentur als zentrale Marktüberwachungsbehörde vor, was auf Kritik stößt. Insbesondere Datenschutzbehörden haben bereits Bedenken geäußert und fordern eine stärkere Einbeziehung ihrer Expertise.

Kritikpunkte und rechtliche Bedenken

Diverse Experten, darunter der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz, haben den aktuellen Gesetzesentwurf als möglicherweise verfassungs- und europarechtswidrig eingestuft. Ein zentrales Argument betrifft den Zuschnitt der Aufgaben. Die Verordnung sieht vor, dass für Hochrisiko-KI eine spezifische Fachkompetenz erforderlich ist. Die Datenschutzbehörden argumentieren, dass ihre bestehende Erfahrung mit Datenschutzaufsichtsrollen besser geeignet wäre, die komplexen Anforderungen zu erfüllen. Weiterhin wird die Bund-Länder-Zuständigkeit infrage gestellt, da der Einfluss der Bundesnetzagentur auf landesweite Einrichtungen wie Hochschulen oder die Landespolizei das föderale Gleichgewicht stören könnte.

Die Bedeutung eines zügigen Handelns

Für die nächste Bundesregierung wird es entscheidend sein, den bestehenden Entwurf entweder anzupassen oder einen neuen Vorschlag zu erarbeiten, der den rechtlichen und praktischen Anforderungen gerecht wird. Es ist von großer Bedeutung, dass Deutschland bei der Marktüberwachung keine Verzögerungen hinnimmt, um den hohen Standards der Verordnung gerecht zu werden. Vor dem Hintergrund globaler technologischer Entwicklungen darf die notwendige gesetzliche Implementierung nicht vernachlässigt werden, um eine verantwortungsvolle und sichere Anwendung von KI-Technologien zu gewährleisten.