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Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat in den letzten Jahren viele Fragen aufgeworfen, insbesondere wenn es um den Zugang zu personenbezogenen Daten in verschiedenen Kontexten geht. Eine besonders interessante Fragestellung betrifft den Zugang zu Steuerakten, der im Spannungsfeld zwischen nationalem Steuerrecht und europäischem Datenschutzrecht steht.

Der Hintergrund: Warum der Zugang gefordert wird

Ein wesentlicher Aspekt des Datenschutzes ist das Recht auf Auskunft. Gemäß Artikel 15 DSGVO können Personen Informationen darüber anfordern, welche personenbezogenen Daten von ihnen gespeichert werden. Im Kontext der Steuerakten stellt sich die Frage, ob Steuerpflichtige Zugang zu ihren eigenen Unterlagen erhalten können, vor allem wenn sie vermuten, dass Fehler gemacht wurden oder sie Ansprüche gegen andere geltend machen möchten, wie beispielsweise gegen einen Steuerberater.

Rechtliche Klarstellungen: Zwischen Akteneinsicht und Auskunftsrecht

Im Gegensatz zum allgemeinen Verwaltungsrecht gewährt die Abgabenordnung (AO) in Deutschland kein automatisches Akteneinsichtsrecht für Steuerakten. Ein Steuerpflichtiger kann während eines laufenden Besteuerungsverfahrens unter Umständen einen Ermessensanspruch auf Akteneinsicht haben, jedoch nicht nach Abschluss des Verfahrens. Der Bundesfinanzhof hat in der Vergangenheit klargestellt, dass dies auch für Anträge gilt, die nachträglich gestellt werden. Das Steuerrecht selbst bietet hier keine zusätzliche Grundlage.

Allerdings wird das Auskunftsrecht nach der DSGVO anders behandelt. Die DSGVO ermöglicht es Steuerpflichtigen, Informationen darüber zu erhalten, welche personenbezogenen Daten das Finanzamt über sie verarbeitet. Dies gilt auch dann, wenn kein unmittelbares steuerliches Interesse besteht und der Zweck der Anfrage in einem anderen rechtlichen Zusammenhang steht. Dieser Unterschied zwischen Akteneinsicht und Auskunft verdeutlicht eine wichtige Unterscheidung im Datenschutzrecht.

Praktische Implikationen und abschließende Gedanken

Für Unternehmen und Einzelpersonen, die in Steuerfragen agieren, ist es entscheidend, den Unterschied zwischen einem Recht auf Akteneinsicht und einem datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch zu kennen. Während die DSGVO den Zugang zu bestimmten Informationen sicherstellt, bleiben direkte Einblicke in Steuerakten oftmals beschränkt. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen unterstreichen, dass Datenschutz und Steuerrecht in kontinuierlichem Dialog stehen und je nach Kontext unterschiedlich angewendet werden können.

Insgesamt zeigt diese Problematik, wie wesentlich es für Datenschutzverantwortliche und Compliance-Spezialisten ist, die Nuancen europäischer und nationaler Rechtsvorschriften zu verstehen und anzuwenden, um die Rechte betroffener Personen angemessen zu wahren und gleichzeitig rechtliche Vorgaben zum Datenschutz zu erfüllen.