In der Ära der Digitalisierung sind Informationen zugleich Währung und Werkzeug. Sie ermöglichen nicht nur geschäftliche Prozesse und persönliche Kommunikation, sondern schaffen auch rechtliche und ethische Herausforderungen – insbesondere dann, wenn wir ungewollt Daten erhalten, die als ‘aufgedrängte Daten’ bezeichnet werden können.
### Was sind aufgedrängte Daten?
Aufgedrängte Daten sind Informationen, die uns erreichen, ohne dass sie ausdrücklich angefordert wurden. Sie können in verschiedenen Kontexten auftreten, z.B. als überschüssige Angaben in einem Kontaktformular, als umfangreiche Hintergrundinformationen in einer E-Mail-Kommunikation oder als Nebenprodukt von automatisierten Systemen.
### Datenschutz und aufgedrängte Daten
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten und ist auch für aufgedrängte Daten anwendbar. Allerdings stellt sich die rechtliche Situation nicht immer eindeutig dar, insbesondere wenn kein aktives Handeln zur Datenerhebung vorliegt.
### Praktischer Umgang mit unerwünschten Daten
Unternehmen stehen grundsätzlich zwei Handlungsoptionen zur Verfügung: Löschung oder Speicherung. Die Löschung von Daten, die ohne aktive Erhebungstätigkeit erhalten wurden, stellt dabei keinen datenschutzrechtlichen Verstoß dar. Sollten die Daten jedoch im Hinblick auf einen Zweck aufbewahrt werden müssen, muss deren Speicherung auf einer gesetzlichen Grundlage erfolgen, und auch Informationspflichten sind zu beachten.
### Tipps für Unternehmen
Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter regelmäßig bezüglich des Umgangs mit aufgedrängten Daten sensibilisieren und klare Richtlinien für den Datenschutz etablieren. Es empfiehlt sich, datensparsame Verfahren einzuführen und wo möglich, Designentscheidungen zu treffen, die die Erfassung überflüssiger Daten verhindern.
### Fazit
Die kompetente Handhabung von aufgedrängten Daten ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch Ausdruck der Wertschätzung gegenüber der Privatsphäre von Kunden und Partnern.