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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vor kurzem ein wegweisendes Urteil zur Frage der Kostenübernahme bei Kopien von Patientenakten getroffen. Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf Patienten und Ärzte in ganz Europa. Kern des Urteils ist die Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere Art. 15, der regelt, welche Rechte Personen in Bezug auf den Zugang zu ihren personenbezogenen Daten haben.

Die Rolle der DSGVO im Gesundheitswesen

Nach Art. 15 DSGVO haben Patienten das Recht, eine Kopie ihrer personenbezogenen Daten, einschließlich ihrer Patientenakten, zu erhalten. Bislang sah das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (§ 630g Abs. 2) vor, dass Patienten für die Bereitstellung einer Abschrift ihrer Akte die anfallenden Kosten tragen müssten. Der EuGH entschied jedoch, dass dieser nationale Rechtsansatz im Widerspruch zur DSGVO steht, da die erste Kopie der Daten unentgeltlich bereitgestellt werden muss, außer der Antrag ist offensichtlich unberechtigt oder exzessiv.

Die nationale Gesetzgebung im Lichte der DSGVO

Mit dem EuGH-Urteil wird klargestellt, dass nationale Regelungen, die eine Kostenübernahme vorsehen, wenn die DSGVO nicht explizit auf Ausnahmen hinweist, nicht angewendet werden können. Diese Entscheidung setzt einen neuen Standard, der einen kohärenten Schutz der Datenschutzrechte in der gesamten Europäischen Union sicherstellen soll. Infolgedessen wird erwartet, dass etwaige bestehende nationale Gesetze, wie der betreffende Paragraph im Bürgerlichen Gesetzbuch, angepasst oder für obsolet erklärt werden müssen.

Konsequenzen für die ärztliche Praxis

Die Entscheidung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Praxis in Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen. Ärzte und andere Gesundheitsdienstleister müssen sich darauf einrichten, dass sie in der Regel die Kosten für die Bereitstellung der ersten Kopie von Patientenakten selbst tragen müssen. Es wird daher empfohlen, sich mit den neuen Anforderungen der DSGVO vertraut zu machen und entsprechende Maßnahmen zur Integration dieser Verpflichtungen in den Praxisalltag zu treffen.