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Wer kennt es nicht? Beim Aufrufen einer Nachrichtenseite wird auf eine andere Art und Weise um Zustimmung gebeten. Das üblich PopUp erscheint und es wird nach der Einwilligung zum üblichen Tracking etc. gefragt oder alternativ kann man jetzt ein kostenpflichtiges Abo abschließen. Es gibt also eine neue Art von Cookie-Walls, die sogenannten Cookie-Paywalls. Bei den Cookie-Paywalls wird demnach noch einen Schritt weiter gegangen, denn der Leser wird vor die Wahl gestellt, sich für das Tracking seiner Daten entscheiden zu müssen oder trackingfrei und ohne Werbung im Digital-Abonnement. Die österreichische Nichtregierungsorganisation NoneOfYour Business (NOYB) reichte gegen diese Praxis im August 2021 Beschwerde bei den zuständigen Datenschutzbehörden ein. Ziel der Beschwerde sind sieben große deutschsprachige Nachrichten-Websites. Darunter unter anderem die Onlinepräsenzen von SPIEGEL, FAZ und Zeit. Laut NOYB besteht keine Freiwilligkeit und damit wirksame Einwilligung, da die Betroffenen eine Einwilligung nur verweigern können, indem einem kostenpflichtigen Abo zugestimmt wird. Zutreffend ist, dass gem. DSGVO bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Grundsatz des „Verbots mit Erlaubnisvorbehalts“ gilt. Das bedeutet, dass für eine Rechtskonforme Datenverarbeitung die Einwilligung gem. des Art. 6 Abs. 1 lit a) DSGVO erfüllt sein muss. Damit einhergehend muss gem. Art. 7 Abs. 4 DSGVO das Kopplungsverbot beachtet werden. Dieses besagt, dass wenn eine Einwilligung an eine Leistungserbringung gekoppelt ist, die Einwilligung nicht freiwillig und somit unwirksam ist. Auch kann argumentiert werden, dass unter Heranziehung des Erwägungsgrundes 43, S.2, die Einwilligung nicht als freiwillig erteilt gilt, wenn die Erfüllung eines Vertrags, einschließlich der Erbringung einer Dienstleistung, von der Einwilligung abhängig ist, obwohl diese Einwilligung für die Erfüllung nicht erforderlich ist.

Dagegen kann argumentiert werden, dass durch den stetigen Fall von Käufen der Printausgaben, die Medien die Strategie der digitalen Abonnements und Werbung versuchen die wirtschaftliche Rentabilität zu erhalten. Das Medien sich durch Werbung, Inserate und Abonnenten finanzieren ist wohl nicht verwerflich angesichts der aktuellen Situation im Nachrichtensektor. Doch kann eine Cookie-Paywall mit einem regelmäßigen Bezug einer kostenpflichtigen Printausgabe verglichen und bewertet werden?

Wenn sich ein Leser regelmäßig dazu entscheidet eine Printausgabe zu beziehen, sei dies mit einem kostenpflichtigen Abonnenten gleichzustellen, denn in beiden Fällen kann eine eindeutige Freiwilligkeit angenommen werden. Kritisch zu betrachten ist, dass ein kostenloses Onlineangebot im Austausch für die Weitergabe von Daten an Dritte unterbreitet wird. Diese Daten sind für die Erbringung der Dienstleistung des Websitebetreibers nicht erforderlich, noch sollte dies einen erkennbaren Vorteil mit sich bringen und letztlich stellt genau dieser Vorgang die Freiwilligkeit in Frage.

Wir werden die Reaktionen der deutschen und österreichischen Aufsichtsbehörden verfolgen und Sie bei neuen Erkenntnissen auf dem laufendem halten.

Man sieht, Datenschutz bleibt spannend!