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Gestern, am 3. September 2024, hat Frau Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider offiziell das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) übernommen, nachdem sie bereits am 16. Mai 2024 gewählt wurde. Sie tritt die Nachfolge von Herrn Prof. Ulrich Kelber an und wird nun die Geschicke der Datenschutzbehörde leiten. In diesem Blogpost möchten wir Ihnen einen Überblick über ihre Person, ihre geplanten Schwerpunkte sowie die noch offenen Themen ihres Vorgängers geben.

Wer ist Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider?

Frau Prof. Dr. Specht-Riemenschneider bringt eine beeindruckende Vita mit in ihr neues Amt. Bislang hat sie zahlreiche akademische und berufliche Positionen innegehabt, die sie ideal für die neuen Herausforderungen vorbereiten. Ihre parteiliche Unabhängigkeit könnte eine bessere Zusammenarbeit mit verschiedenen politischen Akteuren ermöglichen. Diese Unabhängigkeit und ihr umfassendes Fachwissen lassen vermuten, dass sie eine ausgezeichnete Wahl für dieses hochdotierte Amt ist.

Schwerpunkte und Ziele

Als neue Bundesdatenschutzbeauftragte wird Prof. Dr. Specht-Riemenschneider verschiedene Schwerpunkte setzen, die sie bereits in der Pressemitteilung vom 3. September 2024 skizziert hat. Sie fokussiert sich auf die Bereiche Sicherheit, Künstliche Intelligenz (KI) und Gesundheit. Wichtig ist ihr der frühzeitige Dialog mit allen Beteiligten, einschließlich der Forschung, dem Gesetzgeber, der Wirtschaft sowie der Gesellschaft. Ein markanter Punkt ihrer Agenda ist die Handhabung von KI. Sie betont, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden die richtige Instanz seien, um die unabhängige und sachkundige Verwaltung von KI-Fragen sicherzustellen.

Offene Themen von Prof. Kelber

Ihr Vorgänger, Prof. Ulrich Kelber, hat in seiner Amtszeit bedeutende Fortschritte für die Datenschutzbehörde erzielt, aber auch einige Themen hinterlassen, die weiterhin Aufmerksamkeit erfordern. Diese beinhalten:

Verbesserung der Digitalisierungsprozesse: Eine stärkere und frühzeitige Einbindung des BfDI in Projekte, um datenschutzwidrige Softwareprodukte zu vermeiden.
Überwachungskapitalismus: Weitere Kontrollen und Regulierungsmöglichkeiten gegen die Datensammlung durch Tech-Giganten.
Privacy-Enhancing Technologies (PETs): Förderung und Integration von Technologien, die Datenschutz und Datennutzung harmonisieren.
Informationsfreiheitsgesetz: Überarbeitung zur zwingenden Veröffentlichung wichtiger Informationen durch die Behörden.
Zusammenarbeit im Digital Cluster Bonn: Nachhaltige Unterstützung der Regierung und Parlamente zur Bewältigung der Digitalisierung und Stärkung des Datenschutzes.
Fortentwicklung des Datenschutzrechts: Anpassungen, um mit den Entwicklungen in der KI-Technologie Schritt zu halten.

Gemeinsamkeiten und Übergang

Viele der Schwerpunkte von Prof. Dr. Specht-Riemenschneider überschneiden sich mit den noch offenen Themen von Prof. Kelber. Beide legen großen Wert auf den frühen Dialog mit verschiedenen Akteuren, um die fortschreitende Digitalisierung datenschutzkonform zu gestalten. Auch das Thema KI und die Rolle der Datenschutzaufsichtsbehörden bleiben ein zentrales Anliegen. Zudem sind beide der Meinung, dass Sicherheitsmaßnahmen das Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Freiheit bewahren müssen.

Fazit

Der Wechsel im Amt der BfDI markiert einen wichtigen Moment für den Datenschutz in Deutschland. Frau Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider hat bereits bewiesen, dass sie durch ihre klare Fokussierung und Schwerpunkte den Blick fürs Wesentliche besitzt. Gerade in Zeiten des zunehmenden Einsatzes von KI wird ihre Rolle von entscheidender Bedeutung sein. Der frühe Dialog mit allen Akteuren ist dabei sicherlich ein vielversprechender Ansatz, um die vielfältigen Herausforderungen der Digitalisierung zu meistern. Wir wünschen ihr viel Erfolg in Ihrem neuen Amt und sind gespannt auf die Entwicklungen, die unter ihrer Leitung vorangetrieben werden.