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Änderungen bei Ihren Geschäftspartnern können verschiedenste Formen annehmen – von neuen Subdienstleistern bis hin zu rechtlichen Umstrukturierungen. Unabhängig davon, ob es sich um scheinbar oberflächliche Änderungen wie eine Namensänderung oder um tiefgreifende wie eine Insolvenz handelt, könnte dies Einfluss auf Ihre datenschutzrechtlichen Pflichten haben.

**Rechtliche Umstrukturierung – ein Grund zur Neubewertung:**
Eine rechtliche Umstrukturierung Ihres Partners, z.B. durch einen Zusammenschluss mit einem anderen Unternehmen oder Integration in einen Konzern, kann dazu führen, dass sich der Ort der Verarbeitung personenbezogener Daten oder die Kontrolle over diese Daten verändert. Abhängig vom neuen Datenverarbeitungsort sind möglicherweise zusätzliche Schritte erforderlich, um die Datenübermittlung nach Artikel 44 ff. DSGVO korrekt zu handhaben.

**Einsatz neuer Subdienstleister – Verträge nicht aus dem Blick verlieren:**
Wenn Ihr Geschäftspartner neue Subdienstleister einsetzt, ist es wichtig zu überprüfen, ob die vertraglichen Vereinbarungen dies zulassen und ob diese Subdienstleister den Datenschutzvorgaben der DSGVO entsprechen. Achten Sie auf gegebene Genehmigungen oder Widerspruchsfristen und handeln Sie, wenn notwendig, gemäß den festgelegten Bedingungen in Ihren Auftragsverarbeitungsverträgen.

**Die Insolvenz Ihres Geschäftspartners – datenschutzrechtliche Sorgfalt wahren:**
Im Falle einer Insolvenz Ihres Geschäftspartners ändern sich Prozesse und eventuell Zugriffsrechte. Hierbei ist die Zusammenarbeit mit Ihrem Rechts- und Datenschutzteam essenziell, um die Kontinuität und Sicherheit der Datenverarbeitung sicherzustellen.

**Ihre Checkliste für datenschutzkonformes Handeln bei Änderungen:**
1. Überprüfung des Verarbeitungsortes und Anpassung der Datenverarbeitungsprozesse falls erforderlich.
2. Sicherstellen, dass Verträge mit neuen bzw. existierenden Subdienstleistern DSGVO-Konformität gewährleisten.
3. Neubewertung von Datenschutz-Folgenabschätzungen im Kontext neuer Risiken.
4. Aktualisieren Sie Ihr Verarbeitungsverzeichnis und andere relevante Dokumente.

Zusammenfassend ist es wichtig, Prozesse im Unternehmen zu schaffen und zu pflegen, die gewährleisten, dass Sie über Änderungen bei Ihren Geschäftspartnern frühzeitig informiert werden und angemessen darauf reagieren können. Ein gut geführtes Datenschutzmanagementsystem ist dabei Ihr größter Verbündeter.