Im beruflichen Alltag stellen sich Arbeitgeber häufig die Frage, ob und wann sie die Führerscheine ihrer Angestellten kontrollieren müssen. Eine explizite gesetzliche Pflicht zur Führerscheinkontrolle gibt es nicht. Dennoch können Unternehmen strafrechtlich belangt werden, wenn Mitarbeiter ein Fahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis führen und dadurch Schaden entsteht (siehe § 21 StVG). Arbeitgeber sollten daher sicherstellen, dass dienstliche Fahrzeuge nur von Personen gesteuert werden, die über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, ist eine regelmäßige Überprüfung der Führerscheine sinnvoll.
Datenschutzrechtliche Aspekte
Der Führerschein enthält personenbezogene Daten, die teilweise sensibler Natur sind. Beispielsweise können bestimmte Schlüsselzahlen auf dem Führerschein Hinweise auf gesundheitliche Einschränkungen geben. Daher unterliegt die Verarbeitung dieser Daten besonderen Datenschutzbestimmungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Arbeitgeber dürfen diese Daten nur verarbeiten, wenn sie eine rechtliche Grundlage dafür haben, wie z. B. Art. 6 und Art. 9 DSGVO.
Häufigkeit der Führerscheinkontrollen
Eine angemessene Regelmäßigkeit bei Führerscheinkontrollen ist entscheidend. Zwar gibt es keine fixierten gesetzlichen Vorgaben zur Häufigkeit, jedoch wird in der Praxis oft eine Kontrolle zweimal pro Jahr als ausreichend angesehen. Liegen besondere Umstände, wie etwa ein bekanntes Alkoholproblem eines Fahrers vor, können engmaschigere Überprüfungen notwendig sein. Für Fahrzeuge, die von mehreren Personen genutzt werden, wie Pool- oder Servicefahrzeuge, ist es ratsam, den Führerschein bei jeder Fahrzeugübernahme zu kontrollieren. Dies gewährleistet, dass keine kurzzeitigen Fahrverbote übersehen werden.
Elektronische Führerscheinkontrolle
Inzwischen gibt es verschiedene technische Lösungen zur elektronischen Führerscheinkontrolle. Diese Systeme können Barcodes oder RFID-Chips auf den Führerscheinen verwenden, die an speziellen Prüfstationen ausgelesen werden. Alternativ dazu bieten einige Dienstleister auch Apps zur Führerscheinkontrolle oder Abfragen von behördlichen Datenbanken an. Wichtig ist hierbei, dass die verwendeten Systeme datenschutzkonform sind und die notwendigen Sicherheitsstandards wie Verschlüsselung und Zugriffsbeschränkungen erfüllen.
Aufbewahrung und Dokumentation
Arbeitgeber sind verpflichtet, den Nachweis über durchgeführte Führerscheinkontrollen zu dokumentieren. Dies kann in Form von Eintragungen in ein Kontrollbuch oder digitale Aufzeichnungen erfolgen. Eine vollständige Kopie des Führerscheins darf aus Datenschutzgründen in der Regel nicht angefertigt werden. Lediglich die für die Kontrolle relevanten Daten dürfen erhoben und gespeichert werden. Achten Sie darauf, die Daten nur so lange aufzubewahren, wie es erforderlich ist und löschen Sie diese anschließend gemäß einem definierten Löschkonzept.
Insgesamt ist die Führerscheinkontrolle ein wichtiges Instrument, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Arbeitgeber sollten sich der rechtlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen bewusst sein und entsprechende Maßnahmen zur regelmäßigen und dokumentierten Kontrolle der Fahrerlaubnisse ihrer Mitarbeiter implementieren.