Transparenz über Polizeidaten: Ihr Auskunftsrecht im Überblick
Rechtlicher Rahmen des Auskunftsanspruchs
Das Recht auf Auskunft über personenbezogene Daten ist ein zentrales Element des Datenschutzes. Während Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Privatwirtschaft und bei vielen Behörden Anwendung findet, gelten für die Polizei besondere Regelungen. Kommt es zu einer Datenverarbeitung im Rahmen der Gefahrenabwehr oder zur Strafverfolgung, greifen stattdessen die jeweiligen Landesdatenschutzgesetze oder spezielle Vorschriften wie das Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) oder das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Bürgerinnen und Bürger sollten daher prüfen, welche Rechtsgrundlage im konkreten Fall einschlägig ist.
Wem steht das Auskunftsrecht gegenüber der Polizei zu und wie wird es geltend gemacht?
Grundsätzlich steht jeder betroffenen Person das Recht zu, von der Polizei Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen. Dies gilt sowohl für natürliche Personen als auch für ihre rechtlichen Vertreter, beispielsweise Vollmachtnehmer oder sorgeberechtigte Eltern für minderjährige Kinder. Die Antragstellung kann formlos erfolgen, wird aber in schriftlicher Form empfohlen. Enthalten sein sollten mindestens Name, Adresse und gegebenenfalls das Geburtsdatum sowie eine eindeutige Bezeichnung des Auskunftsersuchens. Für eine zielgerichtete Bearbeitung kann es hilfreich sein, den Antrag auf bestimmte Vorgänge oder Zeiträume zu konkretisieren. Ein Beweggrund für die Anfrage muss nicht genannt werden.
Verfahren und Umfang der Auskunft
Die Polizei ist verpflichtet, Ihre Identität im Rahmen der Antragstellung zu überprüfen. Meist wird hierfür eine Ausweiskopie gefordert; sensible Daten wie Lichtbild oder Ausweisnummer dürfen dabei geschwärzt werden. Nachdem die Identität zweifelsfrei festgestellt wurde, umfasst der Auskunftsanspruch sämtliche bei der jeweiligen Polizeibehörde gespeicherten personenbezogenen Daten sowie Informationen zur Verarbeitung, Löschfristen oder Datenweitergaben an andere Stellen. Dabei wird auch erläutert, zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage die Daten gespeichert werden. Daten anderer Personen, die mit Ihrem Datensatz verknüpft sind, werden aus datenschutzrechtlichen Gründen anonymisiert oder unkenntlich gemacht.
Bearbeitungsfristen und Besonderheiten
Je nach Landesdatenschutzgesetz sind die Fristen für die Bearbeitung eines Auskunftsersuchens unterschiedlich geregelt. Viele Polizeibehörden sind bestrebt, Anfragen zeitnah zu beantworten. In Einzelfällen – etwa bei umfangreichen Datenbeständen oder bei Rückfragen an andere Behörden – kann die Bearbeitung dennoch mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die Auskunft wird in der Regel kostenfrei erteilt und erfolgt in einer verständlichen und nachvollziehbaren Form. Eine weitergehende Erläuterung der polizeilichen Fachbegriffe sollte auf Wunsch erfolgen.
Fazit: Ein schützenswertes Recht für mehr Kontrolle
Das Auskunftsrecht gegenüber der Polizei stellt einen wichtigen Bestandteil des Datenschutzes dar. Es ermöglicht Ihnen nicht nur Transparenz darüber, welche Informationen im polizeilichen Kontext über Sie gespeichert wurden, sondern schafft auch die Grundlage, im Bedarfsfall unrichtige oder veraltete Daten berichtigen oder löschen zu lassen. Zögern Sie daher nicht, Ihr Recht in Anspruch zu nehmen – für mehr Kontrolle und Sicherheit bei der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten.