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Am 17. Mai 2024 hat der Europarat in einem historischen Schritt die erste internationale KI-Konvention zum Schutz von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ratifiziert. In einer Zeit, in der künstliche Intelligenz (KI) tiefgreifende Auswirkungen auf unsere Gesellschaft und das tägliche Leben hat, stellt die Konvention einen entscheidenden Rahmen für ethisches Handeln und Verantwortung im Umgang mit KI-Systemen dar.

Die Konvention, die auf den Prinzipien der Menschenwürde, der Nichtdiskriminierung und des Rechts auf Privatsphäre aufbaut, zielt darauf ab, sicherzustellen, dass KI-Systeme im gesamten Lebenszyklus – von der Entwicklung bis zur Anwendung – die Menschenrechte achten. Sie definiert ‘KI-Systeme’ weiträumig und schließt unter anderem Vorhersagealgorithmen, Entscheidungsfindungstools und automatisierte Inhaltssteuerung ein.

Besonders bedeutsam ist die Vereinbarung in Hinblick auf öffentliche und private Sektoren, in denen KI-Systeme eine zunehmend kritische Rolle spielen. Sie fordert, dass sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure die in der Konvention festgelegten Prinzipien umsetzen, um eine Gesellschaft zu fördern, in der Technologie zum Wohl aller eingesetzt wird. Von Materialforschung bis hin zur Verbrechensbekämpfung sollen Entwicklungen und Innovationen nicht auf Kosten der grundlegenden Menschenrechte gehen.

Die Konvention gilt jedoch nicht für Aktivitäten, die in den Bereich der nationalen Sicherheit fallen, noch für reine Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Bezug auf KI. Einige Zivilgesellschaftsorganisationen haben Bedenken geäußert, dass diese Ausnahmen dazu führen könnten, dass Staaten private Akteure von den Regelungen ausnehmen können.

Trotz ihrer Bedeutung als internationales Rechtsinstrument, stößt die KI-Konvention auch auf Kritik. Einige Experten bemängeln, dass die Konvention nicht konkret genug ist und sie einige kritische Bereiche ausspart. So gibt es zum Beispiel keinen Mechanismus, der bestimmte Anwendungen von KI generell verbietet. In dieser Hinsicht bleibt die Rolle nationaler Gesetze und die Notwendigkeit ihrer Anpassung und Ausführung essentiell.

Die KI-Konvention ist dennoch ein Schritt in die richtige Richtung, um die Diskussion über die Einbettung von Ethik in Technologie zu vertiefen und einen gemeinsamen internationalen Rahmen für den Umgang mit KI zu schaffen. Sie regt zu weiteren Debatten an und bietet die Möglichkeit, auf ihre Bestimmungen aufzubauen, damit Menschenrechte und demokratische Grundsätze auch in der digitalen Zukunft gewährleistet bleiben.

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