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## Spannungen zwischen BfDI und BND: Einblicke in die aktuelle Klage

Am 22. und 23. Mai 2024 hat der (noch) amtierende Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Ulrich Kelber, Klage gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) vor dem Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Der Kern der Auseinandersetzung betrifft die verweigerte Einsichtnahme in bestimmte Unterlagen durch den BND, die der BfDI jedoch als elementar für die Erfüllung seiner Aufgaben erachtet.

### Der BfDI und seine Kontrollbefugnisse

Der BfDI besitzt umfassende Aufsichtsrechte über die Datenschutzpraktiken aller öffentlichen Stellen des Bundes, einschließlich des BND. Diese Überwachung umfasst die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie anderer nationaler Datenschutzgesetze. Das Referat 34 innerhalb des BfDI ist speziell auf die Überwachung und datenschutzrechtliche Beratung des BND fokussiert.

### Der BND und die Besonderheit seiner Kontrolle

Der BND unterliegt neben der Kontrolle durch den BfDI auch mehreren weiteren Gremien wie dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr), der G-10-Kommission sowie dem Unabhängigen Kontrollrat (UKrat). Diese vielfältige Aufteilung der Kontrollinstanzen ist darauf ausgerichtet, die umfassenden und teilweise geheimen Befugnisse des BND rechtstaatlich zu überwachen.

### Das Spannungsfeld der Aufsichtsrechte

Zentraler Gegenstand der Klage ist das Einsichtsrecht des BfDI gemäß § 16 Abs. 4 Nr. 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), welches Bundesbehörden verpflichtet, dem BfDI alle erforderlichen Informationen bereitzustellen. Der BND argumentiert hingegen, dass dieses Recht in bestimmten Bereichen eingeschränkt sei, insbesondere wenn es um die Wahrung der nationalen Sicherheit und die Verhütung von Straftaten geht, wie in Artikel 2 Abs. 2 lit d) der DSGVO ausgeführt.

### Warum eine Klage statt Verwaltungszwang?

Eine naheliegende Frage ist, warum der BfDI nicht einfach Verwaltungszwang anwendet, um die Einsicht zu erzwingen. Das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG) schließt den Einsatz von Zwangsmitteln gegen öffentliche Stellen weitgehend aus, um behördliche Integrität und Zusammenarbeit zu wahren (§ 17 VwVG). Dies zwingt den BfDI zur Klärung von Konflikten über den Verwaltungsrechtsweg.

### Der namentliche Anlass und die zukünftigen Implikationen

Die Unsicherheit über die konkreten Unterlagen, die zur Einsicht angefordert wurden, bleibt bestehen, da diese als Verschlusssache eingestuft sind. Im Tätigkeitsbericht des BfDI 2023 wurde eine praxistaugliche Einigung bezüglich der Einsichtsrechte zum BND noch ausdrücklich positiv hervorgehoben. Warum es nun trotzdem zur Klage kam, bleibt Spekulation – möglicherweise gibt es spezifische neue Entwicklungen oder eine Neubewertung der Erforderlichkeit der Einsichtnahmen.

### Abschließende Überlegungen

Prof. Dr. Kelbers Amtszeit als BfDI neigt sich dem Ende zu. Eine gerichtliche Entscheidung wird voraussichtlich erst unter der neuen Bundesdatenschutzbeauftragten, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, erfolgen. Dies könnte auch eine Gelegenheit bieten, die Diskussion über umfassendere Durchsetzungsbefugnisse für den BfDI gegenüber dem BND erneut zu beleben.

### Schlusswort

Diese Klage unterstreicht erneut die komplexe Balance zwischen Datenschutz, Transparenz und nationaler Sicherheit und wir dürfen gespannt sein, welche Signale das Gericht setzen wird.

**Kommentare und Diskussionen zu diesem Beitrag sind herzlich willkommen!**