Eine Datenschutzverletzung stellt für viele Unternehmen weiterhin einen Sonderfall dar, denn oftmals wird zu langsam oder falsch agiert. Mit der reinen Meldung ist es jedoch nicht getan, denn es müssen auch entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen sein, um die Auswirkungen des Vorfalls zu minimieren und ein solches Ereignis zukünftig zu verhindern. Aufgrund der grundsätzlichen Frist von 72 Stunden für die Meldung an die Aufsichtsbehörde bleibt nicht viel Zeit.
Die Datenschutzaufsichtsbehörde aus Sachsen-Anhalt hat nun ein Kurzpapier veröffentlicht, dass die verschiedenen Ursachen von Datenschutzverletzungen aufzählt und hierfür entsprechende Maßnahmen angedeutet. Dies kann bei einer Datenschutzverletzung im Unternehmen ein nützliches Werkzeug sein.