Inzwischen existieren eine Reihe an, auf künstlicher Intelligenz, basierende Chatbots. Die aktuell populärste und augenscheinlich auch die Erste ist Chat GPT. Eine konversationsbasierte Plattform, die gegenwärtig mit großer Begeisterung vor allem im Kundenservice und Marketing Einzug erhält. Chat GPT ist speziell dafür konzipiert, Text auf der Grundlage von Benutzereingaben zu verarbeiten und zu generieren. Der Nutzer fragt und der Bot liefert Antworten wie aus dem Lehrbuch.
Zeit sich auch mit den datenschutzrechtlichen Implikationen der Anwendung zu beschäftigen. Um seinen Zweck effektiv zu erfüllen, verarbeitet Chat GPT große Datenmengen, die potenziell auch persönliche und sensible Informationen enthalten könnten. Sofern solche Systeme in einem Unternehmen zum Einsatz kommen und dabei Daten in diese Systeme eingegeben werden, anhand derer eine natürliche Person identifiziert werden kann oder identifizierbar wird, werden personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Verschiedenste Vermutungen oder Szenarien werden geäußert wie beispielsweise die zukünftige KI-basierte Erstellung eines Arbeitszeugnisses oder einer Kündigung.
Ist das zu befürchten? Soweit keine personenbezogenen Daten in Chat GPT eingespeist werden, findet die DSGVO keine Anwendung. Doch beginnt bei der Nutzung als registrierter Nutzer schon ein wenig nachvollziehbarer Datentransfer über den Atlantik. Weitergehend haben Auswertungen belegt, dass personenbezogene Daten selbst im Trainingsmaterial enthalten sind. Unberücksichtigt sind dabei noch die API-Funktionalitäten, welche zukünftige Datentöpfe heranziehen könnten.
In Anbetracht der genannten Risiken ist es daher empfehlenswert, per ChatGPT erzeugte Inhalte vor einer weiteren Verarbeitung zu prüfen und bei der Erstellung auf personenbezogene Eingaben gänzlich zu verzichten.
Dies gilt natürlich nicht nur für personenbezogene Daten, sondern auch für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Es besteht die Möglichkeit, dass Mitarbeiter Informationen preisgeben, die sich auf vertrauliche Unternehmensdaten beziehen, um möglicherweise genauere und präzisere Antworten zu erhalten.
Allerdings kann die Verwendung des KI-Sprachtools dazu führen, dass die erhaltenen Informationen gemäß den “Terms and Conditions” von Chat GPT zur Verbesserung seiner Dienste genutzt werden können. Aus diesem Grund ist es nicht auszuschließen, dass andere Nutzer von Chat GPT diese vertraulichen Informationen als Ergebnis erhalten. Darauf sollten Unternehmen ihre Mitarbeiter dringend darauf hinweisen. Die Begeisterung für diese neuen Funktionalitäten und gefühlte neue Art der Arbeit wird nicht mehr wegzudenken sein. Dies betrifft die Erstellung ansprechender Texte zur Content-Generierung, die mögliche Revolution im Bereich der Programmierunterstützung und des Codens sowie aber auch die hier im Artikel unbetrachtete Möglichkeit in der künstlichen Bildgenerierung.
Mit den richtigen Vorsichtsmaßnahmen kann sichergestellt werden, dass Chat GPT ein wertvolles, aber verantwortungsvolles Werkzeug wird, ohne Sicherheitsrisiko. Das heißt konkret, dass alle Mitarbeiter für den Umgang mit KI-basierten Suchmaschinen sensibilisiert werden sollten und dass ein genauerer Blick auf die Auswirkungen der Nutzung dieser geworfen werden sollte, bevor entschieden wird, es einzusetzen. Das nicht alles so richtig und korrekt in den Texten ist – wie gern behauptet wird – sollte ebenso bedacht werden.
ChatGPT wird das Arbeiten, wie wir es kennen, verändern. Wie stark, wo und wann kann man gegenwärtig noch nicht in Gänze erahnen oder absehen. ChatGPT wird das Arbeiten, wie wir es kennen, verändern. Wie stark, wo und wann kann man gegenwärtig noch nicht in Gänze erahnen oder absehen. Auch die Datenschutzbehörden reagierten unterschiedlich. Zeitweilig sperrte die italienische Aufsichtsbehörde für Datenschutz die Seite von OpenAI. Die deutschen Aufsichtsbehörden wie auch die französische CNIL kündigten eine eingehende Prüfung an, wobei eine Sperrung nach italienischem Vorbild nicht zu befürchten ist.
Lassen wir zum Schluss doch einfach mal ChatGPT zu Wort kommen und stellen die Frage: „Ersetzen deine Antworten eigentlich die Beratung durch qualifizierte Datenschutzbeauftragte?“
„Wenn Sie spezifische Fragen oder Bedenken bezüglich Datenschutz haben, sollten Sie sich an einen qualifizierten Datenschutzbeauftragten oder andere Fachleute wenden, die in der Lage sind, Ihre Fragen zu beantworten und spezifische Ratschläge zu geben, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten sind.“
In dem Sinne. Datenschutz bleibt spannend.