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Datenschutzstrategien in modernen Krankenhäusern

In der dynamischen Umgebung eines Krankenhauses sind Patientendaten von unschätzbarem Wert. Diese sensiblen Informationen erfordern besondere Sorgfalt, um den Schutz und die Privatsphäre der Patienten zu gewährleisten. Gesundheitsdaten, als besondere Kategorien personenbezogener Daten, sind gemäß Artikel 9 der DSGVO besonders schützenswert. Diese Daten dürfen nur unter strengen Auflagen verarbeitet werden, wobei die ausdrückliche Einwilligung des Patienten oftmals erforderlich ist. Die Herausforderung besteht darin, dass die Sicherheit dieser Daten angesichts ihrer kritischen Bedeutung höchste Priorität hat.

Ein weiteres Schlüsselelement des Datenschutzes in Krankenhäusern ist die Verschwiegenheitspflicht der medizinischen und administrativen Fachkräfte. Ärzte und Krankenpfleger dürfen die ihnen anvertrauten Informationen nicht ohne Erlaubnis weitergeben. Dies gilt insbesondere bei telefonischen Anfragen von Familienmitgliedern, die Informationen über den Gesundheitszustand eines Patienten erhalten möchten. Ohne die vorherige Einwilligung des Patienten sind solche Auskünfte generell unzulässig, es sei denn, eine „mutmaßliche Einwilligung“ ist in Ausnahmesituationen anzunehmen, etwa wenn der Patient aufgrund eines medizinischen Notfalls nicht ansprechbar ist.

Besondere Aufmerksamkeit erfordert die Einführung neuer Technologien und Systeme im Krankenhausbetrieb. Hierbei sind Datenschutz-Folgenabschätzungen notwendig, um die Risiken umfangreicher Datenverarbeitungen frühzeitig zu erkennen und zu mindern. Krankenhäuser stehen in der Verantwortung, sorgfältig mit externen Dienstleistern zusammenzuarbeiten und sicherzustellen, dass Datenschutz und IT-Sicherheit nach dem neuesten Stand der Technik angewandt werden. Häufig wird daher auf die Expertise externer Datenschutzbeauftragter zurückgegriffen, um diesen hohen Anforderungen gerecht zu werden.

Besondere Bedrohungen gehen von Ransomware-Angriffen aus, die besonders Krankenhäuser ins Visier nehmen. Die regelmäßige Bewertung und Verbesserung der IT-Sicherheitsmaßnahmen gemäß Artikel 32 der DSGVO ist unerlässlich, um diesen Gefahren entgegenzuwirken. Im Zuge der NIS-2-Richtlinie, die seit 2023 gilt, sind Krankenhäuser als kritische Infrastrukturen verpflichtet, noch strengere Maßnahmen zur IT-Sicherheit zu ergreifen. Diese Vorgaben zielen darauf ab, die digitalen Systeme vor unerlaubten Zugriffen und Störungen zu schützen, um die Integrität und Verfügbarkeit von Patientendaten zu sichern.

Die Sensibilisierung und Schulung der Krankenhausmitarbeiter im Hinblick auf den Datenschutz ist von zentraler Bedeutung. Ein fundiertes Wissen über die Rechte der Patienten, den Umgang mit sensiblen Informationen und die Notwendigkeit technischer Schutzmaßnahmen trägt zur Vermeidung von Datenschutzverstößen bei. Jede Maßnahme im Bereich des Datenschutzes dient letztendlich dem höchsten Ziel: dem Schutz der Privatsphäre und der Würde der Patienten.